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 Steuererklärung 2008
  vom 20. März 2009

 Die Steuererklärung muss ohne Fristverlängerung bis am 28. Februar (Kanton Aargau)
 31. März (Kanton ZH) bzw 30. April (Kanton ZG) eingereicht werden.
 Wir stehen Ihnen mit folgenden Dienstleistungen gerne zur Verfügung:

     Einreichung der Steuererklärung 2008 (alle Kantone)
     individuelle Steuerplanung
     Probleme bei Liegenschaften
     Interkantonale Steuerausscheidungen
     Beratung und Unterstütung bei Auflagen und komplexen Sachverhalten

 Machen Sie Ihre Steuerangelegenheiten zu den unseren. Damit alle steuerlichen Vorteile für Sie
 genutzt werden können, benutzen Sie bitte die ausführliche Checkliste.
    


Steuerplanung / -Optimierung   vom 20. März 2009

Für die diesjährige Steuerrechnung ist es zu spät, aber mit einer sorgfältigen und persönlichen
Steuerplanung kann sie das nächste Jahr tiefer ausfallen. Zudem bilden unsere Abklärungen eine Grundlage zur zielgerichteten Vorsorge- und Vermögensplanung. Jetzt müssen die
Weichen gestellt werden, denn wenn die nächsten Steuerformulare in Ihrem Briefkasten sind,
ist es zu spät.
    


Übersicht über die Sozialversicherungen



 AHV / IV / EO

 AHV/IV/EO – Abzüge in %
 ALV in % bis 126'000 ab 01.01.2008

 Arbeitnehmerbeitrag in % (bis 126'000)
 

 AHV-Mindestbeitrag
 - pro Jahr

 Rentnerfreibetrag pro Monat
 Rentnerfreibetrag pro Jahr

 minimale AHV-Rente
 maximale AHV-Rente
 maximale AHV-Ehepaar-Rente


 2009 

5.05  
1.00 

6.05 


 
460.00 

1'400.00 
16'800.00 

1'140.00 
2'280.00 
3'420.00 


 2008 

5.05 
1.00

6.05 


 
445.00 

1'400.00 
16'800.00 

1'105.00 
2'210.00 
3'315.00 


 2007 

5.05 
1.00

6.05 


 
445.00 

1'400.00 
16'800.00 

1'105.00 
2'210.00 
3'315.00 


 Familienausgleichskasse

 Kanton Zürich in %


 

1.20 


 

1.30 


 

1.30 


 Arbeitslosenversicherung

 Höchstbetrag bis 106‘800,
 auch für UVG
 - monatlich
 - pro Jahr




 

 
10'500.00 
126'000.00 




 

 
10'500.00 
126'000.00 




 

 
8'900.00 
106'800.00 



 Berufliche Vorsorge (BVG)

 Mindestjahreslohn
 Koordinationsabzug pro Jahr

 Obere Limite des Jahreslohnes
 Koordin. Maximallohn
 Koordin. Minimallohn



 

20'520.00 
23'940.00 

82'080.00 
58'140.00
3'420.00


 

19'890.00 
23'205.00 

79'560.00
56'355.00
3'315.00
 


 

19'890.00 
23'205.00 

79'560.00
56'355.00
3'315.00
 


 Steuerabzug Säule 3a
 (gebundene Vorsorge)


 - mit 2. Säule (BVG) max.
 - ohne 2. Säule (BVG) 20%, max.



 

6'566.00 
32'832.00 



 

6'365.00 
31'824.00 



 

6'365.00 
31'824.00 



Für weitere Fragen und Abklärungen bei Spezialfragen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.
    


geplante Geschäftseröffnung?   vom 20. März 2009

Sind Sie vor der Verwirklichung Ihres eigenen Betriebes. Haben Sie sich schon Gedanken gemacht betreffend der optimalen Gesellschaftsform, den finanziellen, steuerlichen und vorsorgetechnischen Auswirkungen. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Realisation. Machen Sie Nägel mit Köpfen. Denn mit einer sauber in die Wege geleiteten Geschäftsgründung stellen Sie sicher, dass Ihre Gesellschaft über ein gutes Fundament für zukünftige Erfolge besitzt.
    

Angaben zu weiteren Informationen erhalten Sie unter finasan@finasan.ch oder unter:

Finasan Treuhand & Revisions AG
Zurlindenstrasse 59
8003 Zürich

Tel. 044 / 454 11 18
Fax. 044 / 454 11 10